Wie gehe ich vor?
In einem ersten Telefonat oder per E-Mail nehmen Sie Kontakt
mit uns auf. Hier können Sie mit uns vorab alle wichtigen
Fragen klären und vereinbaren danach ein Erstgespräch
mit der Leitung.
Nach diesem Gespräch lernen Sie ihre feste Bezugsperson
kennen,
die Sie von nun an bei allen weiteren Schritten begleiten wird.
Wie und Wo stelle ich den Antrag?
Mit Unterstützung ihrer Bezugsperson stellen Sie
bei dem Landschaftsverband Rheinland einen Antrag auf ambulant betreutes Wohnen. Hier begründen Sie ihren Antrag
und beschreiben ihren genauen Hilfebedarf nach Inhalt und Umfang.
Welche Hilfen stehen mir zur Verfügung?
Alle unsere Hilfeleistungen gründen auf dem Respekt und der
Wertschätzung ihrer bisherigen Lebensleistung.
Unter anderem können sie folgende Hilfen erhalten:
- bei der Beantragung von Leistungen
- in der Gesundheitsförderung
- bei der Bewältigung von Krisen
- durch Begleitung bei Behördengängen und Arztbesuchen
- beim Einkauf oder im Haushalt
- bei der Arbeitssuche oder bei Problemen am Arbeitsplatz
- bei der Gestaltung ihrer Beziehungen
- Gestaltung der Freizeit -
hier insbesondere mit gemeinsamen Freizeitangeboten:
Ausflügen, Kinobesuch, Koch- und Freizeitgruppe
Sie haben noch weitere Fragen?
Seit dem 1.1.2020 sind die gesetzlichen Grundlagen für unsere
Unterstüzungen im Sozialgesetzbuch IX ,Teil 2 besondere
Leistungen, beschrieben. Durch diese neue Zuordnung verstärkt sich
der grundsätzliche Leistungscharakter für eine
gleichberechtigte Teilhabe in der Gesellschaft.
Welche Voraussetzungen muss ich mitbringen?
- Alter von mindestens 21 Jahren
- das Vorliegen von Sozialhilfebedürftigkeit
- ein Wohnsitz in Bonn oder dem Rhein-Sieg-Kreis, oder die feste
Planung hier
einen Wohnsitz zu suchen
- das Vorliegen einer wesentlichen Behinderung festgestellt durch einen
Facharzt für Psychiatrie
Wer übernimmt die Kosten?
Der Landschaftsverband Rheinland kann bei geringem Einkommen die Kosten
übernehmen. Ihr Einkommen wird bei Antragstelllung
überprüft. Wir informieren Sie über die jeweils
gültigen Vorgaben.
Sie können alle Leistungen auch als
Privatzahler in Anspruch nehmen.
Wann kann die Hilfe beginnen?
Nach Vorlage einer fachärztichen Stellungnahme und der
Klärung der Einkommensgrenzen kann die Unterstützung sofort
beginnen.
Wohin wende ich mich bei Kritik oder Beschwerde?
Bitte wenden Sie sich im Bedarfsfall an folgende Adressen:
An den Landschaftsverband Rheinland per E-Mail:
Zentrales.Beschwerdemangement@lvr.de
oder die Verbraucherzentrale Bonn Telefon 0228/9766934