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Wie gehe ich vor?
In einem ersten Telefonat oder per E-Mail nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Hier können Sie mit uns vorab alle wichtigen Fragen klären und vereinbaren danach ein Erstgespräch mit der Leitung. Nach diesem Gespräch lernen Sie ihre feste Bezugsperson kennen, die Sie von nun an bei allen weiteren Schritten begleiten wird.

Wie und Wo stelle ich den Antrag?
Mit Unterstützung ihrer Bezugsperson stellen Sie bei dem Landschaftsverband Rheinland einen Antrag auf ambulant betreutes Wohnen. Hier begründen Sie ihren Antrag und beschreiben ihren genauen Hilfebedarf nach Inhalt und Umfang.

Welche Hilfen stehen mir zur Verfügung?
Alle unsere Hilfeleistungen gründen auf dem Respekt und der Wertschätzung ihrer bisherigen Lebensleistung.
Unter anderem können sie folgende Hilfen erhalten:
- bei der Beantragung von Leistungen
- in der Gesundheitsförderung
- bei der Bewältigung von Krisen
- durch Begleitung bei Behördengängen und Arztbesuchen
- beim Einkauf oder im Haushalt
- bei der Arbeitssuche oder bei Problemen am Arbeitsplatz
- bei der Gestaltung ihrer Beziehungen
- Gestaltung der Freizeit -
hier insbesondere mit gemeinsamen Freizeitangeboten: Ausflügen, Kinobesuch, Koch- und Freizeitgruppe

Sie haben noch weitere Fragen?
Seit dem 1.1.2020 sind die gesetzlichen Grundlagen für unsere Unterstüzungen im Sozialgesetzbuch IX ,Teil 2 besondere Leistungen, beschrieben. Durch diese neue Zuordnung verstärkt sich der grundsätzliche Leistungscharakter für eine gleichberechtigte Teilhabe in der Gesellschaft.

Welche Voraussetzungen muss ich mitbringen?
- Alter von mindestens 21 Jahren
- das Vorliegen von Sozialhilfebedürftigkeit
- ein Wohnsitz in Bonn oder dem Rhein-Sieg-Kreis, oder die feste Planung hier
  einen Wohnsitz zu suchen
- das Vorliegen einer wesentlichen Behinderung festgestellt durch einen Facharzt für Psychiatrie

Wer übernimmt die Kosten?
Der Landschaftsverband Rheinland kann bei geringem Einkommen die Kosten übernehmen. Ihr Einkommen wird bei Antragstelllung überprüft. Wir informieren Sie über die jeweils gültigen Vorgaben.

Sie können alle Leistungen auch als Privatzahler in Anspruch nehmen.

Wann kann die Hilfe beginnen?
Nach Vorlage einer fachärztichen Stellungnahme und der Klärung der Einkommensgrenzen kann die Unterstützung sofort beginnen.

Wohin wende ich mich bei Kritik oder Beschwerde?
Bitte wenden Sie sich im Bedarfsfall an folgende Adressen:
An den Landschaftsverband Rheinland per E-Mail:
Zentrales.Beschwerdemangement@lvr.de
oder die Verbraucherzentrale Bonn Telefon 0228/9766934

 
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